Stand: 21. Juli 2026
§ 1 Anbieter und Geltungsbereich
Anbieter und Vertragspartner ist Stefan Herrlinger, handelnd unter FALCON Immobilien, Rosenstraße 1, 90762 Fürth. ASSETNEXT ist eine Marke von FALCON Immobilien, Inhaber Stefan Herrlinger.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Beratungs-, Analyse-, Revitalisierungs-, Projektentwicklungs-, Projektkoordinations-, Förder-, Vermittlungs- und sonstige immobilienbezogene Leistungen, soweit im individuellen Vertrag nichts Abweichendes vereinbart ist.
Makler-, Vermittlungs- oder Transaktionsleistungen werden nur geschuldet, wenn hierzu ein gesondertes Mandat geschlossen wurde. Eine Provision entsteht nicht allein durch die Nutzung der Website oder die Übermittlung einer Anfrage.
§ 2 Website und unverbindliche Informationen
Die Website informiert über mögliche Leistungen, Vorgehensweisen, Förderprogramme, Projektbeispiele und Entwicklungsszenarien. Sämtliche Darstellungen sind unverbindlich und stellen kein rechtlich bindendes Angebot, keine Garantie und keine Zusage zu Leistungen, Preisen, Genehmigungen, Fördermitteln, Wirtschaftlichkeit oder Projekterfolg dar.
Ein kostenpflichtiger Vertrag kommt erst durch ein individuelles Angebot von FALCON Immobilien und dessen Annahme oder durch eine ausdrückliche Auftragsbestätigung zustande. Die Übermittlung eines Formulars, von Unterlagen oder einer Terminanfrage bewirkt noch keinen Vertragsschluss.
§ 3 Vertragsschluss und Leistungsumfang
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem individuellen Angebot, der Auftragsbestätigung, einer Leistungsbeschreibung oder einer sonstigen Vereinbarung in Textform. Allgemeine Angaben auf der Website ersetzen keine individuelle Leistungsbeschreibung.
Leistungen können stufenweise beauftragt werden, insbesondere als Potenzial- und Fördercheck, Nutzungs- und Machbarkeitsprüfung, Development Case, Entwicklungs- und Genehmigungsbegleitung sowie Umsetzung und Marktweg.
§ 4 Art und Grenzen der Leistungen
ASSETNEXT erbringt die vereinbarten Leistungen auf Grundlage der vom Auftraggeber bereitgestellten Unterlagen, öffentlich zugänglicher Informationen, eigener Markt- und Projekterfahrung, vereinbarter Untersuchungen und gegebenenfalls der Mitwirkung externer Fachpartner.
Geschuldet wird eine fachgerechte Bearbeitung des vereinbarten Leistungsumfangs, nicht jedoch ein bestimmter wirtschaftlicher, baurechtlicher, förderrechtlicher, finanzierungsbezogener oder transaktionsbezogener Erfolg, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Vorprüfungen, Szenarien und Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen ersetzen keine abschließende Architekten-, Fachplanungs-, Rechts-, Steuer-, Finanzierungs-, Energieberatungs-, Wertermittlungs- oder technische Prüfleistung. Solche Leistungen sind durch hierzu befugte Fachpersonen zu erbringen.
§ 5 Mitwirkungspflichten
Der Auftraggeber stellt alle erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig, vollständig und nach bestem Wissen richtig zur Verfügung. Er weist auf bekannte Unvollständigkeiten, Widersprüche, Schäden, Altlasten, Nutzungsbindungen und sonstige Risiken hin und versichert, zur Weitergabe der Unterlagen und Daten berechtigt zu sein.
Verzögerungen oder zusätzlicher Aufwand infolge fehlender, verspäteter oder unrichtiger Angaben können zu einer Anpassung von Terminen und Vergütung führen.
§ 6 Architekten, Fachplaner und Dritte
ASSETNEXT kann Architekten, Fachplaner, Energieberater, Sachverständige, Betreiber, Behördenkontakte und weitere Projektpartner koordinieren. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, kommen Verträge über eigenständige Fachleistungen unmittelbar zwischen dem Auftraggeber und dem jeweiligen Fachpartner zustande.
Honorare externer Fachpartner sind nur enthalten, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. ASSETNEXT haftet nicht für eigenständige Leistungen externer Vertragspartner; eine Haftung für eigenes Verschulden bei Auswahl, Information oder Koordination bleibt unberührt.
§ 7 Fördermittel und Förderprogramme
Angaben zu Zuschüssen, Förderdarlehen, Tilgungszuschüssen und sonstigen Förderprogrammen beruhen auf den zum Prüfzeitpunkt verfügbaren Informationen. Programme, Konditionen, Haushaltsmittel, Voraussetzungen und Verwaltungspraxis können jederzeit geändert, ausgesetzt oder beendet werden.
ASSETNEXT kann Förderpotenziale prüfen, Förderstrukturen entwickeln und Förderanträge vorbereiten oder stellen. ASSETNEXT ist weder Förderstelle noch Bewilligungsbehörde. Förderzusagen, Bewilligungen und Auszahlungen werden ausschließlich von den zuständigen Förderinstituten, Behörden oder Programmträgern erteilt.
Es besteht keine Garantie für Förderfähigkeit, Förderhöhe, Verfügbarkeit von Mitteln, Förderzusage, Auszahlungstermin oder Programmkombination. Beispielrechnungen dienen ausschließlich der Veranschaulichung.
Der Zeitpunkt von Antrag, Planung, Vertragsabschluss und Vorhabenbeginn kann förderentscheidend sein. Der Auftraggeber darf förderrelevante Verträge erst abschließen, wenn die einschlägigen Programmbedingungen geprüft wurden.
§ 8 Genehmigungen und behördliche Entscheidungen
Baurechtliche, denkmalschutzrechtliche, brandschutztechnische, förderrechtliche und sonstige behördliche Entscheidungen werden ausschließlich von den zuständigen Stellen getroffen. Einschätzungen von ASSETNEXT ersetzen keine Bauvoranfrage, Baugenehmigung, Nutzungsänderungsgenehmigung, denkmalrechtliche Erlaubnis, Förderzusage oder sonstige behördliche Entscheidung.
ASSETNEXT übernimmt keine Garantie für einen positiven Bescheid, eine bestimmte Zahl von Wohneinheiten, eine Zustimmung der Gemeinde oder die Dauer behördlicher Verfahren.
§ 9 Wirtschaftlichkeit, Werte und Marktannahmen
Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen, Kostenkorridore, Mietannahmen, Verkaufspreise, Renditen und Wertentwicklungsszenarien beruhen auf Annahmen und dem jeweiligen Informationsstand. Sie sind keine Garantie für tatsächliche Kosten, Mieten, Preise, Finanzierungskonditionen, Renditen, Gewinne oder Wertsteigerungen.
Markt-, Baukosten-, Zins-, Energie- und Förderbedingungen können sich ändern. Investitions-, Finanzierungs- und Verkaufsentscheidungen sind durch die jeweils zuständigen Fachleute und Finanzierungspartner zu überprüfen. ASSETNEXT erbringt keine Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung.
§ 10 Betreiber-, Mieter-, Investoren- und Käuferansprache
Die Suche und Ansprache von Betreibern, Mietern, Pächtern, Partnern, Investoren oder Käufern erfolgt nur aufgrund eines gesonderten Mandats. ASSETNEXT beziehungsweise FALCON Immobilien schuldet eine sorgfältige Tätigkeit, nicht jedoch das Zustandekommen eines Miet-, Pacht-, Beteiligungs-, Finanzierungs- oder Kaufvertrags.
Eine erfolgsabhängige Vergütung oder Maklerprovision entsteht nur nach Maßgabe der ausdrücklich geschlossenen Vereinbarung.
§ 11 Vergütung
Die Vergütung ergibt sich aus dem individuellen Angebot. Vereinbart werden können Festhonorare, Zeitaufwand, Abschlags- oder Meilensteinzahlungen, Grundhonorare, definierte Erfolgsbausteine sowie gesonderte Vermittlungs- oder Transaktionsvergütungen.
Ein Erfolgsbaustein wird nur geschuldet, wenn er ausdrücklich vereinbart und der maßgebliche Meilenstein eindeutig beschrieben wurde. Reise-, Behörden-, Auskunfts-, Planer- und sonstige Fremdkosten werden berechnet, soweit dies vereinbart oder freigegeben wurde.
§ 12 Rechnungen und Zahlung
Rechnungen sind innerhalb der im Angebot oder auf der Rechnung genannten Frist ohne Abzug fällig. Ist keine besondere Frist angegeben, beträgt sie 14 Kalendertage ab Zugang. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.
§ 13 Zusatzleistungen und Änderungen
Leistungen außerhalb des vereinbarten Umfangs werden gesondert vergütet. Dies gilt insbesondere für zusätzliche Szenarien, geänderte Vorgaben, weitere Behördenabstimmungen, zusätzliche Termine, Datenraumaufbereitung oder die Erweiterung auf weitere Grundstücke und Gebäude.
§ 14 Termine und Verzögerungen
Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Zeitangaben zu Behörden, Förderstellen, Planern, Gutachtern oder sonstigen Dritten beruhen auf Erfahrungswerten. Fristen verlängern sich angemessen bei fehlender Mitwirkung, verspäteten Unterlagen, behördlichen Bearbeitungszeiten, geänderten Projektvorgaben, höherer Gewalt oder sonstigen nicht von ASSETNEXT zu vertretenden Umständen.
§ 15 Urheberrecht und Nutzungsrechte
Texte, Konzepte, Szenarien, Berechnungsmodelle, Berichte, Präsentationen, Grafiken, Strukturen, Pläne und sonstige Arbeitsergebnisse können urheberrechtlich oder durch andere Schutzrechte geschützt sein.
Nach vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht ausschließliches und auf das konkrete Projekt beschränktes Nutzungsrecht. Es umfasst die projektbezogene Verwendung gegenüber Behörden, Architekten, Fachplanern, Finanzierungspartnern, Förderstellen, Betreibern, Investoren, Projektpartnern, Käufern und Beratern.
Ohne vorherige Zustimmung sind insbesondere die Verwendung für andere Projekte, der Weiterverkauf, die Veröffentlichung als eigenes Beratungsprodukt, die kommerzielle Vervielfältigung und die Entfernung von Urheber- oder Quellenhinweisen nicht gestattet. Weitergehende oder ausschließliche Nutzungsrechte bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung.
§ 16 Vertraulichkeit
Beide Parteien behandeln vertrauliche geschäftliche, technische, wirtschaftliche und objektbezogene Informationen vertraulich. Eine Weitergabe ist zulässig, soweit sie zur Vertragserfüllung erforderlich, mit Zustimmung erfolgt, gegenüber beruflich zur Verschwiegenheit verpflichteten Beratern stattfindet oder gesetzlich beziehungsweise behördlich vorgeschrieben ist.
§ 17 Haftung
FALCON Immobilien haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei ausdrücklich übernommenen Garantien und nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Keine Erfolgshaftung besteht insbesondere für behördliche Entscheidungen, Förderzusagen, Finanzierungsentscheidungen, Leistungen externer Fachpartner, Markt- und Preisentwicklungen, tatsächliche Baukosten, Verfahrensdauern oder das Zustandekommen einer Transaktion. Dies gilt nicht, soweit ein Schaden auf einer schuldhaften Pflichtverletzung von ASSETNEXT beziehungsweise FALCON Immobilien beruht.
§ 18 Vertragsdauer und Kündigung
Laufzeit und Kündigungsmöglichkeiten ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt bestehen. Bei vorzeitiger Beendigung werden die bis dahin vertragsgemäß erbrachten Leistungen, entstandenen Fremdkosten und nicht mehr vermeidbaren Aufwendungen abgerechnet.
§ 19 Widerrufsrecht von Verbrauchern
Verbrauchern kann bei im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen. Sie erhalten vor Vertragsschluss eine gesonderte Widerrufsbelehrung und ein Muster-Widerrufsformular.
Verlangt ein Verbraucher den Leistungsbeginn vor Ablauf der Widerrufsfrist, kann bei einem Widerruf Wertersatz für die bis dahin erbrachten Leistungen geschuldet sein. Das Widerrufsrecht kann bei vollständig erbrachter Dienstleistung unter den gesetzlichen Voraussetzungen erlöschen.
§ 20 Verbraucherstreitbeilegung
FALCON Immobilien ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 21 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Vorschriften ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.
Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Geschäftssitz von FALCON Immobilien in Fürth. Dies gilt insbesondere gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
§ 22 Schlussbestimmungen
Individuelle Vereinbarungen im Angebot oder Projektvertrag haben Vorrang. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, gelten an ihrer Stelle die gesetzlichen Vorschriften. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt unberührt.
