Stand: 21. Juli 2026
Unser Anspruch
ASSETNEXT bemüht sich, diese Website für möglichst viele Menschen auffindbar, zugänglich und bedienbar zu gestalten. Die technische und redaktionelle Umsetzung orientiert sich an den Web Content Accessibility Guidelines WCAG 2.2, Konformitätsstufe AA.
Umgesetzte Maßnahmen
- semantische Überschriftenstruktur und klar gegliederte Inhalte
- Sprunglink zum Hauptinhalt
- Tastaturbedienbarkeit der Navigation und Formulare
- sichtbare Fokusmarkierungen
- ausreichend große Bedienflächen
- Farbkontraste, die nicht allein auf Farbwahrnehmung angewiesen sind
- responsive Darstellung ohne horizontales Scrollen bei kleinen Ansichten
- Reduzierung von Animationen bei aktivierter Systemeinstellung „Bewegung reduzieren“
- beschriftete Formularfelder und verständliche Statusmeldungen
- Alternativtexte für inhaltlich relevante Bilder
Stand der Vereinbarkeit
Die Website ist nach eigener Prüfung weitgehend mit den genannten Anforderungen vereinbar. Eine formelle externe Konformitätsprüfung hat bislang nicht stattgefunden.
Bekannte Einschränkungen
Einzelne ältere oder von Dritten bereitgestellte PDF- und Office-Dokumente können noch nicht vollständig barrierefrei sein. Soweit möglich, werden wesentliche Inhalte zusätzlich als zugängliche HTML-Inhalte bereitgestellt oder auf Anfrage in einem geeigneten Format zur Verfügung gestellt.
Barriere melden
Sollten Ihnen Barrieren auffallen oder sollten Sie Informationen in einer anderen Form benötigen, kontaktieren Sie uns:
Stefan Herrlinger · FALCON Immobilien
E-Mail: herrlinger@falcon-realestate.de
Telefon: +49 163 1602031
Bitte beschreiben Sie möglichst genau, auf welcher Seite und bei welcher Funktion die Barriere aufgetreten ist.
Rechtlicher Hinweis
FALCON Immobilien ist nach derzeitiger Unternehmensgröße voraussichtlich ein Kleinstunternehmen im Sinne des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes und für angebotene Dienstleistungen grundsätzlich von dessen Anforderungen ausgenommen. Unabhängig davon wird die Website freiwillig barrierearm und nach anerkannten technischen Grundsätzen weiterentwickelt. Bei Änderungen des Angebots oder der Unternehmensgröße wird die rechtliche Einordnung erneut geprüft.
